Art. 4 der EU-KI-Verordnung verpflichtet Unternehmen, die KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden zu fördern. Seit dem 2. August 2026 können die Aufsichtsbehörden das prüfen. Die Pflicht gilt nicht nur für KI-Entwickler, sondern für jedes Unternehmen, in dem ChatGPT und vergleichbare Werkzeuge im Arbeitsalltag genutzt werden. Auch dann, wenn das nie offiziell eingeführt wurde.
Die meisten Betriebe stehen damit vor zwei Problemen gleichzeitig: Die Belegschaft nutzt KI längst, nur unstrukturiert, teils mit sensiblen Daten. Und es existiert kein Nachweis darüber, dass jemand ihnen je erklärt hat, wie es richtig geht.
Der KI-Führerschein löst beides an einem Vormittag.